Rechtliche Infos

Entgegen vieler akademischer Buschtrommeln gibt’s keinen Haken bei der Anmeldung des Erstwohnsitzes. Hier die Wahrheit zu den sechs beliebtesten Falschaussagen:

Da muss man dann extra GEZ bezahlen!

Für die GEZ ist die Frage Erst- oder Zweitwohnsitz ohne Bedeutung. Wenn Du BAföG-berechtigt bist, kannst Du einen Antrag auf Befreiung stellen.

Das gibt nur Stress mit den Versicherungen!

Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Lebensversicherung sind vom Wohnsitz unabhängig.

Du musst dann eine extra Haftpflicht abschließen!

Bei der Haftpflichtversicherung sind Studierende im Allgemeinen bis 25 Jahre (zum Teil auch bis 27 Jahre) mit den Eltern mitversichert, auch bei Erstwohnsitz am Studienort.

Dein Auto kannst Du auch nicht mehr über Deine Eltern anmelden!

Das klassischerweise von Studierenden mitbenutzte Zweitauto der Familie, dessen Standort nicht dauerhaft an den Erstwohnsitz verlagert wird, ist nicht umzumelden. Einen Bewohner-Parkausweis können Studierende auch erhalten, wenn das Auto auf ihre Eltern angemeldet ist.

Dann bekommen Deine Eltern kein Kindergeld mehr!

Kindergeldansprüche der Eltern bleiben vom Erstwohnsitz unberührt.

Deine Eltern werden das auch sonst zu spüren bekommen!

Bei steuerlichen Vergünstigungen für Eltern ist es nicht Voraussetzung, dass Du in der Wohnung der Eltern mit Erstwohnsitz gemeldet bist. Beim Haushaltsfreibetrag genügt es, wenn Du mit Zweitwohnsitz bei Deinen Eltern gemeldet bist. Beim Baukindergeld/Eigenheimzulage musst Du zu irgendeinem Zeitpunkt des Förderzeitraums zum Haushalt des Berechtigten gehören. Eine spätere Ummeldung mit Beibehaltung eines Zweitwohnsitzes schadet somit nicht.



Wer Lust auf’s Leben hat, hört nicht auf Gerüchte.
Werde Oecher und erhebe den Klenkes!